Allgemeine Reservierungsbedingungen
General Home Services
1. Einleitung
Diese Reservierungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen und General Home Service S.L. Die Gesellschaft, von nun an benannt als G.H.S., C/Ciudad Real Nº2, 03724 Moriara, Alicante, Spanien. Diese tritt als Vermittler im Namen und Auftrag des in diesem Vertrag genannten Objektes auf.
Die Ferienobjekte, die vermietet werden, stehen unter Aufsicht verschiedener Anbieter o Eigentümern, die vor Ort für die Serviceleistungen wie Schlüsselübergabe, Reinigung, Wartung usw. verantwortlich sind. Bei allen in diesen Reservierungsbedingungen beschriebenen Punkten handelt es sich um verbindliche Vereinbarungen, die zwischen Euro Properties Holland Inc. und den Anbietern der Ferienobjekte abgeschlossen wurden.
2. Zahlungsbedingungen
Reservierungen können über das Internet, telefonisch, per E-Mail oder persönlich bei einer Vermittlungsagentur vorgenommen werden. Sobald die vereinbarte Anzahlung, in der Regel 40% des Mietpreises, bei der Vermittlungsagentur eingegangen ist, ist die Buchung definitiv. Der Restbetrag muss spätestens 28 Tage vor dem Anreisetag bei der Vermittlungsagentur eingegangen sein. Nicht rechtzeitige Zahlung kann zur Aufhebung des Mietvertrags durch die Vermittlungsagentur führen. In einem solchen Fall wird die bereits erfolgte Anzahlung nicht zurückerstattet. Bei kurzfristigen Reservierungen ab vier Wochen vor dem Mietzeitraum sind Mietpreis und etwaige Kaution sofort fällig.
Die angegebenen Preise sind in Euro und gelten je Ferienobjekt und Woche. Diese Reservierungsbedingungen finden auf das zu buchende Ferienobjekt Anwendung.
Wir behalten uns das Recht vor, die Reisesumme anzupassen, wenn Änderungen der zu zahlenden Gebühren, Geldkurse und Steuern dazu Anlass geben. Erhöhungen dieser Kosten werden dabei netto, also ohne Zuschlag, weiterberechnet. Druckfehler in Broschüre und Preisliste sind ebenfalls vorbehalten.
3. Annullierung
Der Mieter kann den Mietvertrag schriftlich bis 60 Tage vor Beginn des Mietzeitraums annullieren. Bei Annullierung durch den Mieter bleibt die Anzahlung von mindestens 40% im Besitz der Vermittlungsagentur. Erfolgt die Annullierung innerhalb der Frist von 60 Tagen vor Beginn des Mietzeitraums, schuldet der Mieter dem Vermieter den vollen Mietpreis.
4. Versicherungen
Die Vermittlungsagentur kann Sie über die Möglichkeit des Abschlusses einer Reise- und/oder Annullierungsversicherung informieren.
5. Haftung
Der Mieter ist die im Reservierungsformular aufgeführte Person. Der Mieter, der das Ferienobjekt (auch) für andere Personen bucht, haftet gesamtschuldnerisch für alle Personen, die bei ihm im gemieteten Ferienobjekt verbleiben. Eine Reservierung gilt für die im Reservierungsformular angegebene Anzahl Personen. Es ist daher untersagt, das Ferienobjekt mit mehr als den in der Reservierung angegebenen Personen zu bewohnen. Ein Verstoß kann zur Auflösung des Mietvertrags und zum Verlust der Kaution führen. Will der Mieter mehr als die erlaubte Anzahl Personen im gemieteten Ferienobjekt verbleiben lassen, ist er verpflichtet, vorab ein entsprechendes schriftliches Gesuch bei der Vermittlungsagentur einzureichen. Der Anbieter hat das Recht, ein solches Gesuch abzuweisen oder hierfür einen Zuschlag zu fordern.
Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienobjekt den allgemein geltenden Normen entsprechend zu bewohnen und es nach Gebrauch in sauberem Zustand zu hinterlassen. Der Anbieter haftet in keinem Fall für (Wert)Verlust und/oder Beschädigung von Eigentum des Mieters und seiner Mitbewohner, die durch Mängel am Ferienobjekt oder durch uneigentliche Nutzung des Ferienobjekts verursacht werden.
6. Kaution
Wir weisen Sie darauf hin, dass Anbieter in der Regel eine Kaution von € 300,- bis € 500,- und bei einem Ferienobjekt mit Telefon eine Kaution von € 650,- fordern können. Je nach Vermittlungsagentur und/oder Ferienobjekt ist diese Kaution zum Zeitpunkt der Reservierung oder am Tag der Ankunft zu zahlen. Spätestens 8 Tage nach Ablauf des Mietzeitraums wird die Kaution zurückerstattet. Bei Schaden und/oder Verlusten am Ferienobjekt und/oder bei grober Fahrlässigkeit des Mieters wird der gesamte Schaden von der Kaution abgezogen. Ist der erlittene Schaden und/oder der Verlust am Ferienobjekt oder der vom Eigentümer und/oder dem Anbieter erlittene Schaden höher als die bezahlte Kaution, ist der Mieter immer für den gesamten Schaden haftbar. Bruch, Verlust und/oder Schaden am Ferienobjekt sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
7. Aufenthaltsdauer, An- und Abreise
In der Regel gilt ein Mindestaufenthalt von 7 Tagen mit Ankunftstag Samstag. Der gebräuchliche An- und Abreisetag kann je nach Ort variieren. Außerhalb der Hochsaison ist es im Allgemeinen möglich, jeden beliebigen Tag der Woche als An- oder Abreisetag zu wählen. Für einen Mietzeitraum von 4 Tagen oder weniger wird in der Regel ein Zuschlag pro Tag berechnet. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Vermittlungsagentur.
In den meisten Fällen werden Sie zwischen 16.00 und 18.00 Uhr am Urlaubsort erwartet. Wenn Sie voraussichtlich nach 18.00 Uhr eintreffen werden, muss die Schlüsseladresse hierüber von Ihnen informiert werden. Am Abreisetag müssen Sie das Ferienobjekt vor 09.30 Uhr morgens verlassen.
8. Dokumentationen
Ihre Vermittlungsagentur wird Ihnen vor oder bei der Buchung die erforderlichen allgemeinen Informationen über das gemietete Ferienobjekt und die Umgebung zukommen lassen.
9. Änderung oder Aufhebung
G.H.S. hat das Recht, in einem oder mehreren wesentlichen Punkten Änderungen der vereinbarten Leistung vorzunehmen oder bei gewichtigen Umständen die Leistung aufzuheben. Unter gewichtigen Umständen werden Umstände verstanden, durch die eine weitere Einhaltung des Vertrags von Seiten des Anbieters redlicherweise nicht verlangt werden kann.
Bei höherer Gewalt, Krieg, Streiks oder Naturkatastrophen kann der Anbieter die Reservierung annullieren. In einem solchen Fall verpflichtet er sich, die bereits gezahlten Beträge zurückzuerstatten.
Zur dauerhaften Gewährleistung der Qualität behält der Anbieter sich das Recht vor, das Ferienobjekt durch ein vergleichbares Ferienobjekt zu ersetzen.
10. Beanstandungen
Wenn Sie am Bestimmungsort einen Mangel oder eine Unvollkommenheit feststellen, wird von Ihnen erwartet, dass Sie die für die Serviceleistung verantwortliche Person (beispielsweise den Anbieter oder die Schlüsseladresse) oder die Agentur vor Ort darüber informieren. Auf diese Weise können weitere Unannehmlichkeiten vermieden werden. Bei schwerwiegenden Beanstandungen ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Auf diese Weise können wir uns schneller mit der Beanstandung befassen. Werden Ihre Beanstandungen vor Ort nicht zu Ihrer Zufriedenheit behandelt, muss Ihre Beanstandung innerhalb von 2 Wochen nach Verlassen des Ferienobjekts schriftlich und begründet bei der Vermittlungsagentur eingereicht werden. Wenn Sie ohne Rücksprache mit der Vermittlungsagentur ein anderes Ferienobjekt beziehen oder das von Ihnen gemietete Ferienobjekt vorzeitig verlassen, verlieren Sie jegliches Recht auf Rückerstattung.
11. Reinigungskosten
Im Internet und in der Preisliste können Sie nachlesen, ob die Reinigungskosten beim betreffenden Ferienobjekt inbegriffen sind. Ist dies nicht der Fall, werden die betreffenden Kosten angegeben. Diese werden gemeinsam mit dem Mietpreis auf dem Reservierungsformular aufgeführt. In der Regel werden diese Kosten am Anreisetag bei der Schlüsseladresse verrechnet.
12. Bettwäsche und Handtücher
In der Regel sind Bettwäsche und Handtücher nicht im Mietpreis enthalten. Um sicher zu gehen, können Sie die Besonderheiten jedes Ferienobjekts im Internet nachlesen. Es ist möglich, dass von Ihnen erwartet wird, dass Bettwäsche und Handtücher von Ihnen selbst wöchentlich gewechselt und bei der Rezeption der Schlüsseladresse gegen saubere Wäsche eingetauscht werden. Im Urlaub kann man eigentlich nie zu viele Handtücher bei sich haben, insbesondere mit einem eigenem Swimmingpool vor der Tür. Wir empfehlen daher, selbst auch Hand- und Badetücher mitzunehmen.
13. Sonderausstattung
In vielen Fällen ist es möglich, sofern direkt bei der Buchung angegeben, ein zusätzliches Bett, ein Kinderbett, einen Kinderstuhl, einen Laufstall usw. anzufordern.
14. Haustiere
Die meisten Hauseigentümer erlauben keine Haustiere. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Anbieters und Angabe auf der Reservierungsbestätigung ist ein Haustier in der Villa oder dem dazugehörenden Gelände erlaubt. Der Anbieter kann hierfür eine Erhöhung der Kosten für die vorgeschriebene Endreinigung von € 50,- je Haustier berechnen.
15. Ausstattungskategorie
Auf unserer Website finden Sie auch Angaben zur Ausstattungskategorie. Diese Kategorie ist eine Bewertung der Qualität und des Wohnkomforts des betreffenden Ferienobjekts.
VVVVV Hervorragende Ausstattung
VVVV Sehr gute Ausstattung
VVV Zweckmäßige Ausstattung
VV Standardausstattung
16. Bauaktivitäten
Die in unserer Broschüre und auf unserer Website abgebildeten Villen sind Privatbesitz diverser Eigentümer und befinden sich in der Regel in großzügig angelegten Villenvierteln. Die Villen liegen also nicht in Ferienparks. Dadurch kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass unerwartete Bauaktivitäten in Ihrer Umgebung durchgeführt werden. Diese Aktivitäten werden von Hauseigentümern oder Bauunternehmern durchgeführt, die in keinerlei Beziehung zu uns stehen. Wir können somit auch keinen Einfluss auf diese Bauaktivitäten nehmen. Sowohl die Anbieter als auch unsere Organisation tragen aus diesem Grund keinerlei Verantwortung für Belästigung im Zusammenhang mit Bauaktivitäten, die nicht im Auftrag des Anbieters ausgeführt werden.
17. Satellitenfernsehen
Wird bei der Beschreibung angegeben, dass Satellitenfernsehen vorhanden ist, beinhaltet dies nicht automatisch, dass deutsche Programme empfangen werden können. Die oftmals ausländischen Eigentümer verfügen über Decoder, die nicht immer für den Empfang deutscher Programme geeignet sind.
18. Wasser und Strom
In südlichen Ländern kommt es öfter zu Störungen der Wasser- und Stromversorgung. Städtische und/oder regionale Instanzen können aus unterschiedlichen Gründen veranlassen, dass die Lieferung von Strom und Wasser vorübergehend unterbrochen oder limitiert wird. Weder Ihr Anbieter noch unsere Organisation können für etwaigen Schaden haftbar gemacht werden, der in diesem Zusammenhang entsteht.
19. Energieverbrauch
In bestimmten Jahreszeiten kann es vorkommen, dass bei Ferienobjekten mit Heizung und/oder Klimaanlage wöchentliche Zuschläge berechnet werden. Für genauere Informationen und Beträge können Sie die Website zu Rate ziehen (Besonderheiten der Ferienobjekte) oder sich mit Ihrer Vermittlungsagentur in Verbindung setzen.
20. Überwintern (monatliche Vermietung im Winter)
Buchungen für Überwinterungen sind beim Eigentümer des betreffenden Ferienobjekts zu beantragen, um zu prüfen, ob der gewünschte Zeitraum frei ist. Buchungen für Überwinterungen gelten für den Zeitraum 28. Oktober 2006 bis 17. März 2007 und 27. Oktober 2007 bis 15. März 2008. Minimaler Mietzeitraum 2 Monate, maximaler Mietzeitraum 5 Monate.